Natürlich gibt es auch Bereiche, für die fondsgebundene Rentenversicherungen sinnvoll eingesetzt werden können. Beispielsweise, wenn es um die Weitergabe von größeren Vermögen an die nächste Generation im Rahmen von Erben & Schenken geht. Der Fachbegriff „Estate Planning“ beschreibt die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen. Estate Planning ist Finanzplanung zu Ende gedacht, weil clevere und legale Produktgestaltungsmöglichkeiten für eine Optimierung der Kapitalanlage im Versicherungsmantel nach Kosten und Steuern sorgen.

Diese Art der Vorsorge im Rahmen der Vermögensweitergabe an die nächste Generation eignet sich für vermögende Anleger ohne Garantiebedarf, die den Steuerstundungseffekt, eine steuerfreie Todesfallleistung, das Halbeinkünfteverfahren bei der 12/62-Regel usw. nutzen möchten. Die flexiblen und steueroptimierten Möglichkeiten der Vermögensweitergabe können durch den Einsatz von Netto-Policen – ganz ohne Provision – noch weiter optimiert werden!