Allein der Honorarberater oder Honorar-Finanzanlagenberater darf sich im Gegensatz zu herkömmlichen Finanzanlagevermittlern auf Provisionsbasis sowie Bankberatern in Zukunft noch als „unabhängig“ bezeichnen.
Das unterscheidet ihn wesentlich und grundlegend von den herkömmlichen §34f GewO-Vermittlern, die lt. Gesetz weiterhin zwischen der Vergütung gegen Honorar oder Provision wählen können, dadurch Interessenskonflikte ausgesetzt sind und somit oft genug den Anleger nach wie vor mit dem Provisionsmodell bedienen.
Der §34h GewO garantiert per Gesetz den wahren, echten, unabhängigen Honorar-Finanzanlagenberater im Gegensatz zum §34f GewO Vermittler.

In Deutschland gibt es 39.949 Finanzanlagenvermittler, aber nur 306 Honorar-Finanzanlagenberater
(Stand 1. Januar 2023)
Ob jemand Honorar-Finanzanlagenberater ist, lässt sich auf seiner Internetseite im Impressum oder im Vermittlerregister nachprüfen.
Beraten statt verkaufen
Völlige Unabhängigkeit, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Fairness und Transparenz
Honorarberatung sind keine Verkaufsgespräche, bei denen der Produktverkauf im Vordergrund steht, sondern echte unabhängige und neutrale Beratungsgespräche frei von Verkaufsinteressen.
“Die unabhängige Finanzberatung stellt den Kunden in den Mittelpunkt!”
Bei der unabhängigen Finanzberatung im Sinne der Honorarberatung ist vor allem wichtig:
Unabhängigkeit des Beraters und transparente Darstellung der Produkte!
Transparente Darstellung der Produkte in Bezug auf Kosten und 100 % provisionsfrei:
Bei der Honorarberatung gibt es keine versteckten Provisionen und Gebühren oder hohe Ausgabeaufschläge. Das schlägt sich direkt als Mehrwert auf das Anlagevermögen nieder. Denn bekanntlich sind Abschlusskosten und hohe Gebühren die größten Renditekiller!
Warum nicht eine zweite Meinung einholen?
Im Gesundheitswesen hat der Patient das Recht, sich bei einem weiteren Arzt seiner Wahl eine zweite Meinung einzuholen.
Das ist hier gängige Praxis! Dies trägt zur Objektivität bei und anschließend lässt sich fundierter eine Entscheidung treffen, welchem Arzt das Vertrauen ausgesprochen werden soll. Welcher Arzt hat das Problem objektiver, transparenter, nachvollziehbarer und offener erläutert?
Warum nicht auch bei finanziellen Fragen eine zweite Meinung einholen? Auch wenn Ihr Bankberater, Vermögensverwalter, Vermögensberater oder Versicherungsvertreter Sie umfangreich informiert hat, sollten Sie mögliche Interessenkonflikte durch Provisionszahlungen überprüfen lassen. Fact ist: keine Anlageprodukte ohne Kosten und Gebühren. Aber: die Höhe der Kosten ist für Ihren Anlageerfolg entscheidend.
“Verschaffen Sie sich mehr Klarheit durch eine zweite unabhängige Meinung!”
Die zweite Meinung dazu liefert Ihnen ein unabhängiger Finanz- bzw. Honorarberater, der ausschließlich durch Ihr Honorar und nicht durch Provisionen vergütet wird.