Der Sparerpauschbetrag steigt ab 2023.

Der Freibetrag wird von bisher 801 Euro auf 1000 Euro für Alleinstehende angehoben. Das heißt für zusammen veranlagte Ehepaare sind dann 2000 Euro im Jahr an Zinsen und Dividenden steuerfrei.

Was aufgrund dessen noch getan werden muss:

Falls Sie bereits einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank oder Sparkasse gestellt haben, müssen die Kreditinstitute automatisch die vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen. Wurde z.B. von einem Anleger ein Auftrag von 500 Euro bei Kreditinstitut I und 301 Euro bei Kreditinstitut II erteilt, wird das Kreditinstitut I den Auftrag auf 624,22 Euro und das Kreditinstitut II auf 375,78 Euro erhöhen.

Natürlich kann man auch eine neue Gewichtung vornehmen und den Sparerpauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 nach neuen Maßstäben und Gewichtung aufteilen. Dazu müssen jedoch alle bestehenden Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden bzw., falls bisher noch kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, diese erteilt werden.

So wird vermieden, dass ein Teil der Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen an das Finanzamt abgeführt wird und über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden muss.

Der Sparerpauschbetrag von dann 1.000 Euro steht jedem Sparer oder Anleger zu. Die Abgeltungssteuer wird nur bei Überschreitung dieser Grenze fällig. Der Steuersatz für die Erträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag, der für Kapitalerträge weiterhin so berechnet wird. Gegebenenfalls kommt dann noch die Kirchensteuer hinzu.