…wie werden Investmentfonds/ETFs verwahrt?

① Insolvenz der Hausbank

Sparbuch oder Fest-/Tagesgeld bei Banken sind Einlagen. Damit gewähren Sparer ihrer Bank ein Darlehen.  Bei Insolvenz der Bank greift die Einlagensicherung bis max. 100.000 Euro. Summen darüber hinaus können zum tilgen der Forderungen an die Bank verwendet werden.

Investmentfonds/ETFs sind Sondervermögen und keine Einlagen, wie bei Banken. Somit ist das Anlagekapital Eigentum der Anleger ab dem ersten Euro. Das Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Bank/Depotbank.

② Was passiert, wenn Fondsgesellschaft oder Verwahrstelle Insolvenz anmeldet?

Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, kann die Verwahrstelle den Fonds abwickeln und den Erlös an die Anleger ausschütten oder die BAFIN stimmt die Übernahme des Fonds durch eine andere Fondsgesellschaft zu. In beiden Fällen kann der Handel des Fonds vorübergehend ausgesetzt werden.

Für den ebenfalls unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Verwahrstelle/Depotbank, ist ein Wechsel in einen neue Verwahrstelle möglich. Ein Datenverlust wäre unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.

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